top of page

TERMS & CONDITIONS

BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN

Die Beförderung aufgrund des jeweils ausgestellten Beförderungsscheins unterliegt den Haftungsbestimmungen der zum Zeitpunkt des Fluges geltenden Fassung der Verordnung über den Lufttransport (LTrV) vom 17.August 2005 für Inland- und internationale Beförderungen und, soweit anwendbar, dem Übereinkommen von Montreal vom 28.Mai 1999 sowie der EG-Verordnung Nr. 785/2004 vom 21.April 2004. Diese regeln die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung eines Passagiers, für den Verlust oder die Beschädigung von Gepäck und für Verspätung. Die Haftung kann beschränkt sein.

HAFTUNG

1. Für Schäden bis zu 100'000 Sonderziehungsrechte (SZR) kann die Haftung weder ausgeschlossen noch beschränkt werden. Darüber hinaus kann sich der Luftfrachtführer, bei bestimmten gesetzliche festgelegten Entlastungsgründen, von der Haftung befreien. Bei Tod oder Körperverletzung ist pro Passagier binnen 15 Tagen ab der Identifikation der schadensersatzberechtigten natürlichen Person eine Vorauszahlung zu leisten. Im Todesfall sind mindestens 16'000 SZR geschuldet. 

2. Bei Zerstörung, Verlust, Beschädigung oder Verspätung von Reisegepäck ist die Haftung auf 1000 SZR pro Passagier begrenzt.

3. Bei Verspätung ist die Haftung auf 4150 SZR pro Passagier begrenzt.

4. Leistungen, die den Schadenersatz-Anspruchsberechtigten aus der vom Luftfrachtführer oder vom Luftfahrzeughalter allenfalls abgeschlossenen Insassenunfall-Versicherung ausgerichtet werden, und Vorauszahlungen, die der Luftfrachtführer, gestützt auf die geltenden Haftungsbestimmungen zu leisten hat, sind im vollen Umfang auf die Haftpflichtansprüche anzurechnen.

PAYMENT METHODS​

​- Credit / Debit Cards
- PAYPAL

- CASH

bottom of page